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Sperr-Notruf

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für Karten und Online-Banking-Zugang

Überblick

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Allgemeine Informationen

Wer Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Durch eine solche Zwangsvollstreckungsmaßnahme versucht der Gläubiger, ihm zustehendes Geld einzufordern. Über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird eine Sperrung der bestehenden Konten erwirkt.

Folgen einer Pfändung

  • Nach einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto gesperrt.
  • Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums, auch nicht eventueller Sozialleistungen. Somit werden die gesamten Kontoguthaben gesperrt.
Pfändungsschutzkonto

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wie können Sie Ihre laufenden Kosten bezahlen?

Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotz Pfändung bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Trotz laufender Pfändung kann damit monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag verfügt werden.

Das Pfändungsschutzkonto schützt den monatlichen Freibetrag über einen längeren Zeitraum. (Weiterführende Informationen erhalten
Sie hier). Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto im Rahmen des Freibetrages normal weiter nutzen. Ist der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft, werden auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge, etc. ausgeführt.

Voraussetzungen für ein Pfändungsschutzkonto

Grundsäzlich darf jeder Inhaber eines Girokontos sowie der gesetzliche Vertreter unter folgenden Voraussetzungen sein Konto auf ein P-Konto umstellen bzw. als Neukunde ein solches Konto einrichten:

  • Sie sind keine juristische Person.
  • Das Girokonto lautet auf eine Einzelperson (keine Gemeinschaftskonten).
  • Sie selbst sind Kontoinhaber bzw. der gesetzliche Verteter des Kontoinhabers.
  • Sie besitzen noch kein P-Konto bei der Sparkasse Hamm oder einem anderen Kreditinstitut.

Pfändungsfreie Beträge

Die gesetzliche Freigrenze für eine Person liegt momentan bei  1.410,00 Euro pro Kalendermonat.

Bei Unterhaltsverpflichtungen können weitere Freibeträge beantragt werden.

Für die erste Person beträgt der Freibetrag derzeit 527,76 Euro , für jede weitere Person beträgt der Freibetrag 294,02 Euro.

Die zusätzlichen Freibeträge müssen Sie uns über das Formular "Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO" nachweisen.

Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Nur so kann Kontopfändungsschutz erreicht und innerhalb Ihres individuellen Pfändungsfreibetrages verfügt werden.

Ihr Konto im Blick

Ihr Konto im Blick

Ob zu Hause oder unterwegs: zahlreiche Zusatzfunktionen helfen Ihnen, Ihr Konto noch einfacher im Blick zu behalten.

Online-Banking 

Jederzeit Zugriff auf Ihre Finanzen haben. Kontostand einsehen, Überweisung absenden - alles bequem mit nur einen Klick.

Kontowecker

Praktischer Nachrichten-Service für Ihr Konto. Damit Sie jederzeit wissen, wenn sich was auf Ihrem Konto bewegt.

Sparkassen-App

Nutzen Sie die ausgezeichnete Banking-App und erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte wann und wo immer Sie mögen. 

Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Nur so kann Kontopfändungsschutz erreicht und innerhalb Ihres individuellen Pfändungsfreibetrages verfügt werden.

FAQ

FAQ

Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen zum Thema Pfändung und Pfändungsschutzkonto.  

Wieso bekomme ich kein Bargeld, obwohl mein „Verfügbarer Betrag“/Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist?

Beim verfügbaren Betrag kann es unter Umständen vorkommen, dass bestimmte Umsätze wie bspw. vorgemerkte Abbuchungen noch nicht berücksichtigt wurden. Der Freibetrag wird jedoch bereits systemseitig belastet. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, dass keine Bargeldauszahlung erfolgen kann, obwohl der verfügbare Betrag im Online-Banking oder auf dem Kontoauszug als ausreichend angegeben wird.

Wo kann ich mich bei Fragen zu meiner Pfändung informieren?

Auskünfte speziell zu Ihrer Pfändung kann Ihnen ausschließlich der enstprechende Gläubiger geben. Welche Auswirkungen eine Pfändung auf Ihre Bankverbindung hat und welche weiteren Schritte Sie vorzunehmen haben, finden Sie hier auf unserer Homepage.

Was ist eine Pfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger sein ihm zustehendes Geld einfordern kann. Dadurch wird das betroffene Konto des Zahlungspflichtigen gesperrt und das darauf liegende Geld gepfändet, um die bestehenden Schulden begleichen zu können.

Wie kommen Pfändungen zustande?

Wird einer Geldforderung nicht nachgekommen, kann der Gläubiger eine Pfändung der Konten veranlassen. Dies erfolgt durch die Zustellung eines beim Amtsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse.

Was ist ein Gläubiger?

Ein Gläubiger ist z. B. ein Unternehmen, das gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben.

Wie erfolgt die Information über eine Pfändung?

Sie erhalten schriftlich eine ausführliche Information über die Zustellung der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich rechtlichen Gläubiger wie bspw. die Stadtkasse, das Finanzamt, die Krankenkasse oder das Hauptzollamt.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Trotz laufender Pfändung kann mit einem "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto)  über einen gesetzlich festgelegten Betrag zur Existenzsicherung verfügt werden. Das P-Konto schützt den monatlichen Freibetrag über mehrere Monate: Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen. (Weiterführende Informationen finden Sie in der Datei über den untenstehenden Link)

Auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge, etc. werden, sofern der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, ausgeführt. Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Bank oder Sparkasse kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden, insofern noch kein weiteres P-Konto besteht.

Schützt ein Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen?

Ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung. Wir haben zudem keine Möglichkeiten, die Gründe oder die Umstände einer Pfändung zu prüfen. Weiterführende Informationen können nur beim Gläubiger angefordert werden.

Wie bekomme ich ein Pfändungsschutzkonto?

Als Privatkunde können Sie über eine Zusatzvereinbarung Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Wichtig ist, dass es sich um ein Einzelkonto handelt und Sie nicht bereits über ein anderes P-Konto verfügen (auch nicht bei anderen Kreditinstituten).

Bis wann kann man die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto vornehmen?

Wurde bereits eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeleitet und Sie beantragen innerhalb von einem Monat ein Pfändungsschutzkonto, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder der Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Das bedeutet, dass Sie sich den Freibetrag auch bis zu einem Monat nach Eingang der Pfändung sichern können. Wichtig: Beachten Sie bitte, dass Kreditinstituten eine Bearbeitungszeit von 3 Bankarbeitstagen zugesprochen wird.

Kann das Pfändungsschutzkonto auch für Gemeinschaftspersonen angelegt werden?

Ist bei einem Gemeinschaftskonto nur ein Kontoinhaber von der Pfändung betroffen, wird trotzdem das Gemeinschaftskonto gesperrt. Ein P-Konto kann dann ausschließlich auf die Einzelpersonen angelegt werden.  

Kann das Pfändungsschutzkonto auch für Firmen angelegt werden?

Sofern es sich um Einzelkaufleute oder selbstständige, natürliche Person handelt, kann das P-Konto angelegt werden. Für juristische Personen ist eine Anlage ausgeschlossen.

Was passiert bei Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutzkonto mit bestehenden Krediten?

Bitte vereinbaren Sie schnellstmöglich mit Ihrem Berater einen Termin, um eine Lösung im beiderseitigen Interesse erarbeiten zu können.

Wie hoch ist der gesetzliche Freibetrag?

Der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag beträgt aktuell 1.410,00 Euro pro Monat. Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z. B. bei minderjährigen Kindern im Haushalt). Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" bei uns nachgewiesen werden.  

Ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages möglich?

Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z. B. bei minderjährigen Kindern im Haushalt). Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" bei uns nachgewiesen werden.  

Durch wen wird die Bescheinigung eines erhöhten Freibetrags ausgestellt?

Den Nachweis des Anrechts auf einen erhöhten Freibetrag kann durch den Arbeitgeber, Jobcenter, Familienkasse, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ausgestellt werden.  

Wie erfahre ich meinen verfügbaren Betrag?

Der verfügbare Betrag ist der Teil des Grundfreibetrages, der noch nicht ausgeschöpft ist. Den aktuellen Stand finden Sie entweder im Online-Banking unter Kontodetails oder auf Ihrem Kontoauszug.

Siegel "Echter Hammer"

Die Sparkasse Hamm ist ein "Echter Hammer"

Ausgezeichneter Service.
Die S-Finanzgruppe zusammen mit der LBSi NordWest laut Zeitschrift Immobilienmanager 06/2022.

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