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Lernreise: Steuern und Recht

Kapitel 1:
Abgeltungssteuer auf Zinsen und Gewinne

Höhe und Freibeträge

Lesedauer: 5 Minuten

Videotour

Dieser Artikel in Videos erklärt

Artikel

Die Abgabe und das System dahinter

Hast du dich schonmal gefragt, warum Gewinne aus Aktien oder Zinsen nicht vollständig auf deinem Konto landen? Der Grund dafür ist die Abgeltungs­steuer. Sie ist eine pauschale Steuer auf private Kapital­erträge und sorgt dafür, dass 25 Prozent davon ans Finanzamt gehen – plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer.

Dein Finanz­institut oder Broker führt sie seit 2009 direkt und anonym von deinem Depot ans Finanzamt ab. Deine Steuer­schuld ist damit abgegolten.

Für welche Erträge gilt die Abgeltungssteuer?

Freibeträge und Günstigerprüfung nutzen

Die Abgeltungs­steuer schmälert deine Rendite. Doch hier kommt die gute Nachricht: Die Steuer wird erst erhoben, wenn deine Gewinne den Freibetrag überschreiten – auch Sparerpausch­betrag genannt.

Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro im Jahr bleiben steuerfrei, sofern du einen Freistellungsauftrag bei deinem Finanz­institut oder Broker einreichst. Für gemeinsam veranlagte sind es 2.000 Euro.

Tipp: Liegt dein persönlicher Einkommen­steuersatz unter 25 Prozent, also niedriger als die pauschale Abgeltungs­steuer, kannst du die sogenannte Günstiger­prüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet dir dann die Differenz zu deinem niedrigeren Satz.

Verlustverrechnung und Sonderfälle

Verluste bei Wertpapier­verkäufen mindern deine steuer­pflichtigen Gewinne. Auch das wird automatisch verrechnet. Kapital­erträge aus dem Ausland musst du grundsätzlich selbst versteuern.

Freibeträge nutzen klingt gut, oder? Dann widmen wir uns im nächsten Kapitel dem Thema „Freistellungs­auftrag ein­richten“. Das hilft dir, bares Geld zu sparen.

Beachte:

Die Inhalte dieses Textes dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts­beratung oder Steuer­beratung. Trotz sorgfältiger Recherche und Verwendung aktueller Daten können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit übernehmen.
Bei konkreten Fragen konsultiere bitte stets qualifizierte Steuer­berater­innen und Steuer­berater oder Rechts­anwältinnen und Rechtsanwälte.

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